Photovoltaik-Erlass: Jetzt ist Schluss mit Bürokratie

Mit dem Erlass zur Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen auf bereits genutzten Flächen ist ein wichtiger Schritt beim Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich erreicht.

Bis zum Jahr 2030 sollen in Österreich 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden. So lautet das Ziel der Österreichischen Bundesregierung, für das mit dem erneuerbaren Ausbau-Gesetz der Grundstein gelegt wurde. Dennoch hatten Unternehmen, die eine PV-Anlage errichten wollten, bislang erhebliche administrative Hürden zu bewältigen. Diese gehören nun der Vergangenheit an. Mit dem am 24. März veröffentlichen Erlass des Wirtschaftsministeriums wurde klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. 

Betriebsinhaber muss seine Anlage kennen

Auch Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen sind künftig genehmigungsfrei und nur unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen. Im Regelfall kann die Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Anlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei der Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind.

Über diese Lockerungen zeigt sich auch Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude, Alarm- und Kommunikationstechniker, erfreut: „Wir begrüßen den vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten Erlass mit der Klarstellung, dass Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Es wird damit eine unnötige administrative Hürde beseitigt, die Unternehmerinnen und Unternehmern bei der Errichtung von betrieblichen PV-Anlagen im Weg gestanden ist.“

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„Die österreichischen Elektrotechniker und Elektrotechnikerinnen sind an vorderster Front dabei, wenn es um den Umstieg auf erneuerbare Energien geht", sagt Wirth.

Alle Forderungen erfüllt

Auch die Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich ist erfreut. Bereits 2017 hat sie fünf Forderungen an die Politik gerichtet. Der Entfall der Bescheidpflicht und die Öffnung des Energierechts für Gemeinschaftsanlagen wurden in einer Novelle des Ökostromgesetzes als erstes realisiert, 2019 kam das Aus für die Eigenstrombesteuerung hinzu. Nun werden auch Forderung Nummer vier und fünf umgesetzt – die Genehmigungsfreistellung und mehr Fördergeld. Mit Jahresanfang wurde die Gleichbehandlung von Gewerbe und Landwirtschaft bei der Photovoltaik-Anlagen-Förderung realisiert. Erstmals ist die Förderung von PV-Anlagen bis zu 50 Kilowatt unabhängig von der Anlagengröße auch im Gewerbe (bisher nur bis 5 Kilowatt) möglich. Das bedeutet eine Verzehnfachung der Fördermöglichkeit. Bisher konnten nur PV-Anlagen in der Landwirtschaft in diesem Ausmaß unterstützt werden.  

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Ziel 2030: 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie

Durch Photovoltaik-Anlagen könnten große Dachflächen klimaneutral und ohne unnötige Bodenversiegelung genutzt werden, wodurch sie einen großen Beitrag zur Energiewende in Österreich leisten würden. Die Genehmigungsfreiheit gilt damit als ein weiterer Schritt in Richtung der 2030-Ziele. 

„Die österreichischen Elektrotechniker und Elektrotechnikerinnen sind an vorderster Front dabei, wenn es um den Umstieg auf erneuerbare Energien geht. Daher drängen wir seit Jahren auf einen raschen Abbau von bürokratischen Hürden, damit das gemeinsame Ziel von 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 erreicht werden kann. Die Genehmigungsfreiheit von PV-Anlagen ist hierbei ein wichtiger Schritt, damit große Dachflächen unbürokratisch und klimaneutral genutzt werden können", so Wirth.

Schluss mit Bürokratie

Der neue Erlass präzisiert die Genehmigungsfreistellung anhand einfacher Parameter: Es wird kein Fluchtweg versperrt, explosive Stoffe werden nicht gelagert, keine unmittelbare Blendung eines Nachbarn. „Wer einen befugten Gewerbetreibenden beauftragt, kann davon ausgehen, dass die Anlage dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt wird und ein Genehmigungsverfahren bei der Behörde nicht mehr erforderlich ist. Langwierige Verfahren mit umfassenden Begutachtungen und Auflagenvorschreibungen sollten damit der Vergangenheit angehören“, so Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. Bisher waren die Behörden davon ausgegangen, dass sie solche Verfahren durchführen mussten, weil eine PV-Anlage „theoretisch“ Nachbarn gefährden oder belästigen könnte. 

Chance für Gewerbe

Eine Überregulierung und überbordende Bürokratie gibt auch Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck in einer Presseaussendung zum Photovoltaik-Erlass zu. Da Investitionen in erneuerbare Energien neben klimarelevanten Meilensteinen auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und Innovationskraft der österreichischen Unternehmen haben, wäre die gewerbliche Wirtschaft besonders gefragt, diese Chancen wahrzunehmen, so die Ministerin. „Mit unserem Erlass stellen wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom Wirtschaften abgehalten werden. Wirtschaftspolitik muss durch geeignete Maßnahmen verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen am Wirtschaftsstandort Österreich schaffen. Das ist gerade in herausfordernden Zeiten wie jetzt von noch größerer Bedeutung“, so Schramböck.

 

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BM Margarete Schramböck und Staatssekretär Magnus Brunner: „Mit unserem Erlass stellen wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom Wirtschaften abgehalten werden," sagt Bundesministerin Margarete Schramböck.